Telekom: Leerrohre sind für alle da
Nutzung des VDSL-Netzes durch die Konkurrenz: nein – Zugang zu den Lehrrohren: ja.
So lässt sich das Ergebnis des Prozesses vor dem Kölner Verwaltungsgericht zusammenfassen. Die Telekom hatte gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur geklagt, die den Konzern zwingt, ihrer Konkurrenz den Zugang und die Nutzung des eigenen Lehrrohrnetzes zu ermöglichen.
Durch die exklusive Nutzung des von ihr geschaffenen VDSL- bzw. Lehrrohrnetzes will die Telekom ihre dafür notwendigen Investitionen in den kommenden Jahren als Quasimonopolist im VDSL-Bereich refinanzieren – ein verständlicher, aber vor allem ein dem Ideal des freien Markts widersprechender Wunsch.
Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde wie erwartet die Vorgabe der Bundesnetzagentur bestätigt; eine Vorgabe, mit der sicherlich auch die Telekom leben kann.
